stard a iv, 15, 1. stard a iv, 15, 1. es handelt sich bei der im stadtarchiv liegenden akte vermutlich um eine spätere abschrift. 1 2 3 dazu hoop (1989), s. 207. 4 hier zitiert nach einer abschrift im stard a xiv, 4, 4, s. 73 ff. 5 im gildebuch 1651 ff. sind mehrere „michael gude“ vermerkt. 6 gavrd i, 1, s. 145-279 (1657-1909). 7 gavrd i, 1, s. 314; dazu albrecht (1906), s. 69 ff. 8 zu den im folgenden geschilderten vorgängen sind relevant stard a iv, 15, 1 mit einigen akten zur erhöhung des kgl. gnadengeldes 1688; stard a ii, 5, 2 (ratsprotokolle), hier: registratur-buch 1684 ff., s. 12, s. 27, s. 85, s. 127; ebenfalls a ii, 5, 2, ratsverwandte 1709-58, in 1709 ein ausf. und sehr erhellender bericht zur ganzen vorgeschichte und zum unterschied der ehem. vinzierer gilde von der neuwerker brandgilde; dann vor allem in las abt. 66, nr. 6900 und nr. 6901 (briefe aus rendsburg) eine vielzahl von akten zum thema von 1692 bis 1697, dazu abschriften älterer akten. stard a iv, 15, 1. 9 10 las 66, 6900. 11 las 66, 6900. 12 das original konnte ich noch nicht finden; eine abschrift bringt aber höft (1890), vi, s. 220 f. 13 stard, a ii, 5, 2 (1709-58). 14 gavrd i, 1, s. 28. 15 hoop (1989), s. 273 und 275, geht davon aus, daß es schon 1692 die heutige neuwerker schützengilde gegeben habe und bezieht einen streit von 1695 auf diese. dieser streit bezog sich aber, wie die oben angeführten akten ergeben, auf die ehemalige vinzierer schützengilde, die, wie gezeigt, 1697 ganz real und dauerhaft mit der altstädter gilde vereinigt wurde. das hatte allerdings schon der statthalter friedrich ernst marggraf zu brandenburg in einem schreiben vom 1. 8. 1752 (stard a iv, 15, 1) zu diesem thema nicht mehr durchschaut und gemeint, die combinierung von 1697 sei „nicht zur wirklichkeit gediehen“, sondern eben die gilden immer noch getrennt. das ist falsch, wie gezeigt wurde. die irrtümliche auffassung der behörden auch in gavrd i, 1, s. 391 f. und in weiteren späteren akten, die zeigen, daß man von seiten der regierung die dokumente zur „combinierung“ der gilden immer wieder irrtümlich auf die bestehenden gilden bezog, was zu einiger verwirrung führte. tatsächlich gab es zwei streitfälle: zunächst den mit der vinzierer gilde, der zu einer realen aufnahme dieser gilde in die altstädter gilde 1697 führte; dann seit 1709 den mit der 1692 gegründeten neuwerker brandgilde, die nun auch schützengilde werden wollte, was dann zu der im folgenden noch zu behandelnden regelung betreffend der gnadengelder führte. höft hat den ganzen vorgang richtig dargestellt und auch den irrtum des statthalters von 1752 und die verwechslung der alten vinzierer mit der späteren neuwerker gilde durchschaut, wie seinem kapitel zur errichtung der neuwerker gilde und den streitigkeiten mit der altstädter zu entnehmen ist, höft (1890), vi, s. 219-231. 16 hoop (1992), s. 70 ff. 17 ich danke dem ältermann westphalen und dr. klause, der das archiv und die sehr schöne ausstellung in seinem haus betreut, für die 18 allerdings findet sich noch eine spätere abschrift des weiter unten angeführten kommissionsurteils von 1710 im protokollbuch der freundliche erlaubnis. neuwerker auf s. 23. 19 so z. b. in dem bericht von 1709 konkret angegeben, stard, a ii, 5, 2 (1709-58). 20 auch die argumentation in hoop (1992), s. 70 beruht auf der oben angeführten verwechslung mit der ehemaligen vinzierer gilde. ohne quellenbeleg heißt es: „da die brandgilde, eine feuerversicherung, an die schützengilde angeschlossen wurde, muß diese schon bestanden haben.“ es bestand 1692 aber wie gezeigt gar keine eigene neuwerker schützengilde, sondern nur eine brandgilde, die dann erst seit 1709 regulär das schießen aufnahm. – es muß an dieser stelle angemerkt werden, daß die in dieser arbeit vorkommenden kritischen anmerkungen zu einigen ergebnissen von edward hoop in keiner weise seine großen verdienste um die erforschung der rendsburger geschichte schmälern. bei einer derart umfangreichen arbeit wie seiner stadtgeschichte waren kleinere fehler kaum vermeidbar, zumal es sich ja nur um kleine randthemen seines umfangreichen werkes handelt. für jeden rendsburg-forscher werden dr. hoops arbeiten auch in zukunft immer die grundlage bilden, von der man seinen ausgang zu nehmen hat. 21 stard a ii, 5, 2 (1709-58). weitere akten zum streit 1709 ff. in stard a iv, 15, 1 und in las 66, 6901 (hier der antrag der neuwerker brandgilde vom 31. 7. 1709). 22 auch hier liegt mir kein original vor, abschrift bei höft (1890), vi, s. 223 f. 23 stard a iv, 15, 1. eine spätere abschrift im protokollbuch der neuwerker gilde von 1696, s. 23. 24 der vorgang vollständig in stard a iv, 15, 1. 25 gavrd i, 1, s. 157. 26 gavrd i, 1, s. 167 f; dazu albrecht (1906), s. 74. 27 gavrd i, 1, s. 173 f. 28 stard, a xiv, 4, 14 (pastor schröder), 9, mappe zur grünen garde. 29 hoop (1989), s. 326. 30 hoop (1989), s. 198. 31 stard a ix (bürgerbewaffnung und brandkorps). 88